Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien seit 01.10.2020 in Kraft
Nach § 43 Absatz 6 Geldwäschegesetz (GwG) kann das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes bestimmen, die von Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 (Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare) und Nummer 12 (Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine) stets nach § 43 Absatz 1 GwG an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden sind. Die auf dieser Grundlage erlassene "Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien" (GwGMeldV-Immobilien) vom 20.08.2020 ist am 01.10.2020 in Kraft getreten und bestimmt in den §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien entsprechend meldepflichtige Sachverhalte bei Immobilien-Erwerbsvorgängen. Die GwGMeldV-Immobilien begründet aber nach § 1 S. 2 für die Verpflichteten keine eigenständigen Pflichten zur Ermittlung von Tatsachen, die eine Meldepflicht begründen können.
Die neuen Meldepflichten können sich wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien), wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder dem wirtschaftlich Berechtigten (§ 4 GwGMeldV-Immobilien), wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung (§ 5 GwGMeldV-Immobilien) und wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität (§ 6 GwGMeldV-Immobilien) ergeben. Liegen aber Tatsachen vor, die die Anzeichen entkräften, dass mit dem Erwerbsvorgang eine Geldwäsche erfolgen könnte, oder dass der Erwerbsvorgang im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, so besteht nach § 7 GwGMeldV-Immobilien keine Pflicht zur Meldung. Diese Tatsachen sind jedoch zu dokumentieren.
Die Verordnung finden Sie unter: https://www.rak-ffm.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Mitglieder/Geldw%C3%A4sche/GwGMeldVO-Immobilien.pdf
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