Wir machen als Kanzlei das, was andere auch machen – und eben viel mehr. Wir geben uns nicht mit dem zufrieden, was Sie von uns erwarten. Wir vertreten Sie nicht nur dort, wo Sie uns anfragen. Wir entwickeln weit darüber hinaus komplette Legal Services und zukunftsorientierte Vorgehen. Wir verstehen Recht nicht allein als Reaktion und in der Anwendung, sondern als gestalterische Kraft innerhalb eines Unternehmens. Kurzum: Die Kunst, mehr als nur zu vertreten.
Dafür sorgen in der Praxis mehr als 34 erfahrene Rechtsanwält*innen, die von der Pike auf ihr Handwerk erlernt haben und Spezialist*innen sind auf ihrem jeweiligen Gebiet. Die darüber hinaus aber mit einem interdisziplinären Ansatz antreten, um gemeinsam Großartiges zu schaffen – wie in einem perfekt eingespielten Orchester.
Wir können mehr als andere und beschränken uns nicht auf unsere klassische, spezialisierte rechtliche Sicht, sondern ergänzen unser Klangbild auf Wunsch harmonisch mit allem, was Sie für eine gesamthafte Betrachtung bei Bedarf benötigen. Konkret: mit den Kolleg*innen aus dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. oder der AWADO Gruppe.
Für Sie als Kund*innen hat dies den unschlagbaren Vorteil, dass jedes Thema professionell von allen Seiten betrachtet und angegangen werden kann: von der steuerrechtlichen Seite ebenso wie von der strategischen, der unternehmensberaterischen oder der kommunikativen. Und das sind nur einige der vielen Kompetenzen, die wir für Sie einbringen können. Kurzum: Was auch immer Sie benötigen, wir stellen die Expert*innen dafür.
In der Ausgabe der comply des Reguvis Compliance hat Rechtsanwalt Dr. A. Dominik Brückel neben Herrn Ulf Lipske einen Beitrag zum Thema "Regierungsentwurf zum Schutz von Hinweisgebenden" veröffentlicht. In diesem Sonderheft der comply geht es im Schwerpunkt um das Thema Whistleblowing. Daneben sind auch wieder die Regulars mit aktuellen Inhalten zu Geldwäscheprävention, ITCompliance und Sustainability vertreten.
> mehr erfahrenEnde vergangenen Jahres sind zum Thema Negativzinsen und Verwahrentgelte zwei Urteile gesprochen worden, die in der Bankenbranche zu einer gewissen Unruhe geführt haben. Denn sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht Berlin haben die Berechnung von Verwahrentgelten gegenüber Verbrauchern für unzulässig erklärt. Was müssen Banken nun beachten?
> mehr erfahrenUmstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister!
> mehr erfahrenHerr Rechtsanwalt Dr. Brückel wurde zum Thema “Whistleblowing” interviewt.
> mehr erfahrenAuf einen Blick: • Digitale Anzeige im Zusammenhang mit Geldwäschebeauftragten freigeschaltet • Wichtige Dokumente im passwortgeschützten Bereich der FIU und Registrierungspflicht • Jahresbericht der FIU • Bundeslagebild Organisierte Kriminalität • Erinnerung: Registrierungspflicht beim Transparenzregister
> mehr erfahrenAuf einen Blick: Sanktionen infolge des Ukraine-Krieges Besondere Hinweise der FIU zu Verdachtsmeldungen
> mehr erfahrenEine mögliche Lösung aus dem Verbund und für den Verbund zum Aufbau und Einsatz eines effizienten und sicheren Hinweisgebersystems stellt das Hinweisgebersystem 360 der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dar.
> mehr erfahrenAls erfahrene Experten und Abwickler auf diesem Gebiet haben wir deshalb eine spezielle Lösung entwickelt.
> mehr erfahrenGerne machen wir auch Sie und Ihr Unternehmen „fit“ für die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (abgekürzt: „MoPeG“).
> mehr erfahrenMan wird individuell ein Vorgehen herausarbeiten müssen, nicht zuletzt, um Abmahnungen zu vermeiden.
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